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Was vormals „Spaziergang“ war, ist jetzt angemeldete Demo

Bei unseren vorherigen nicht angemeldeten „Spaziergängen“ waren wir von Kieler Polizisten und Polizistinnen aufgefordert worden, unsere Versammlung künftig anzumelden. Und nein, es gab keinerlei Stress mit der Polizei. Im Gegenteil, die Polizei hat uns mit einem Wagen begleitet, „um uns zu schützen“, obwohl wir nicht angemeldet waren.

Ab sofort wird angemeldet!

Einige in unserer Gruppe wären lieber weiter spazieren gegangen. Nach Abstimmung melden wir jetzt aber regelmäßig an. Ein wichtiger Grund für die Entscheidung ist, dass wir möchten, dass Menschen, die neu zu unseren Treffpunkten kommen, sich gut aufgehoben und auch von der Polizei beschützt fühlen können.

Das steht im Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (VersFG SH)

Abschnitt II. Versammlungen unter freiem Himmel
§ 11 Anzeige


(1) Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen. Veranstalten mehrere Personen eine Versammlung, ist nur eine Anzeige abzugeben.

(2) Die Anzeige muss den geplanten Ablauf der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema bezeichnen, bei Aufzügen auch den beabsichtigten Streckenverlauf. Sie muss Name und Anschrift der anzeigenden Person und der Person, die sie leiten soll, sofern eine solche bestimmt ist, enthalten.

www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

Das Gesetz enthält zudem auch weitere umfangreiche Regelungen. Wenn es euch interessiert, lest es euch gerne komplett durch:

Anmeldung einer öffentlichen Versammlung in Kiel

Das Anmeldeformular und alle weiteren Hinweise könnt ihr hier einsehen:

Leute, wir freuen uns auf euch! Kommt einfach mal vorbei!

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