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Schleswig-holsteinische Landesregierung beschneidet Bürgerrechte

„Seit April 1990 sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holstein möglich. Bis Oktober 2022 (dem Ende des Untersuchungszeitraums) wurden 520 Bürgerbegehren und 68 Ratsentscheide gestartet. 347 mal kam es zu einem Bürgerentscheid. Die Abstimmungsbeteiligung lag im Schnitt bei 56,3 Prozent. Nach zwei größeren Reformen in den Jahren 2003 und 2013 sind die Regelungen in Schleswig-Holstein aktuell recht bürgerfreundlich…“1

Worum geht es bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid?

Manch einer erinnert sich vielleicht noch an die Möbelhaus-Diskussion im Jahr 2014, als Möbel Kraft nach Kiel kommen wollte und das Kieler Kleingartengelände Prüner Schlag/ Brunsrade am Westring dafür fallen sollten. Damals wurde im Rahmen eines Bürgerbegehrens eine ausreichende Anzahl von Unterschriften gesammelt, so dass es am 23. März 2014 zu einem Bürgerentscheid kam. Dabei hat sich eine knappe Mehrheit von 52,5 % für die Ansiedlung von Möbel Kraft in Kiel ausgesprochen, 47,5 % für den Erhalt des Kieler Grüngürtels auf dem ehemaligen Kleingartengelände Prüner Schlag.2

Das Ergebnis eines solchen Bürgerentscheids ist für die kommunale Politik bindend. Hätte sich die Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen gegen das Möbelhaus ausgesprochen, hätten wir heute noch einen Grüngürtel dort, wo dann Möbel Höffner gebaut wurde (Möbel Kraft war dann ja noch abgesprungen).

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sollen nun deutlich erschwert werden

Die Fraktionen der Landesregierung, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, haben mit ihrer Mehrheit im Landtag ein Gesetz eingebracht und im März 2023 beschlossen, womit Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erheblich erschwert, ausgebremst oder unzulässig werden.

Die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ will das Gesetz, das die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erschwert und einschränkt, rückgängig machen. Ein Bündnis aus über dreißig Organisationen und Initiativen trägt diese Volksinitiative.

Lasst uns das Gesetz wieder kippen!

Möglichkeit Nr. 1:

Lade die Unterschriftenliste herunter, drucke sie aus und schicke sie bis spätestens 15. September 2023 zurück an:
Mehr Demokratie e.V., Fleethörn 7, c/o Fleet7, in 24103 Kiel.

Möglichkeit Nr. 2:

Die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ ist im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein freigeschaltet. Damit gibt es jetzt auch die Möglichkeit, die Initiative direkt online zu unterzeichnen:

Hier geht es zur Online-Unterschrift »


Quellenangaben:

1Pressemitteilung v. Mehr Demokratie Schleswig-Holstein, 26. März 2023
2Sozialberatung Kiel, 23.03.2014

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