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Was die Politik noch kurz vor Weihnachten offenbart hat

Seid ihr alle gut im Jahr 2023 angekommen? Und habt ihr mitbekommen, was die Politik noch kurz vor Weihnachten offenbart hat? Nicht? Kaum jemand informiert sich direkt beim Bundestag. die meisten Infos ereilen uns über die gängigen Pressemedien und die informieren sich zumeist mehr oder weniger gut über Pressekonferenzen. Und ja, dort wird das preisgegeben, was die Öffentlichkeit errreichen soll. Etwas detailliertere Infos bekommt man über die Presse-Kurzmitteilungen bei „Heute im Bundestag“ sowie in den Pressemitteilungen des Deutschen Bundestags. Was die Öffentlichkeit tunlichst nicht erreichen soll, taucht dort nicht auf. Um das zu erfahren, muss man sich durch die einzelnen Sitzungstermine klicken. Hier findet man dann z.B. auch die AfD-Anfrage zu „Fake-Accounts des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Social Media“. Wer umfassend informiert sein möchte, kann sich so täglich stundenlang beschäftigen.

Hier ein paar Auszüge aus den Fragen und Antworten kurz vor Weihnachten 2022:

21.12.2022: Beitrag des Bundes zum Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen sowie zur Milderung von psychosozialen Folgen

Die Bundesregierung beantwortete eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion und gestand ein, dass aktuelle Studien (IFS-Schulpanelstudie, IQB-Bildungstrend) auf erhebliche Lernrückstände bei Grundschülerinnen und -schülern in den Fächern Deutsch und Mathematik hinweisen. Um das auszugleichen, habe man die Bundesländer in den Jahren 2021 und 2022 bei der Umsatzsteuerverteilung stärker bedacht. Für den Bildungsbereich seien grundsätzlich die Länder verantwortlich.

Merke: Die Bundesregierung veranlasst Grundrechtseinschränkungen mit Lockdown und vielfachen Einschränkungen für einen ordentlichen Unterricht an den Schulen. Für die anschließende Aufarbeitung und Schadensbegrenzung fühlt sie sich nicht zuständig.

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22.12.2022: Krankenkassen müssen Zusatzbeitrag kalkulieren

Die Bundesregierung beantwortete eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion und meinte: „Es ist auf Aufgabe der selbstverwalteten Krankenkassen im Rahmen ihrer Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 einen kostendeckenden Zusatzbeitragssatz zu kalkulieren, der die gesetzliche Mindestrücklage sowie die Zahlungsfähigkeit der Krankenkasse sicherstellt.“

Merke: Die Bundesregierung darf die Substanz des Gesundheitsfonds für überzählige Maskenkäufe und anderes verprassen, fühlt sich danach aber nicht mehr zuständig.

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22.12.2022: Gewappnet mit Satellitentechnik

Die Bundesregierung beantwortete eine Anfrage der AfD-Fraktion. Hier hat die Bundesregierung aktuell mal nichts verbockt, macht mit ihrer Aussage aber ein hübsch verpacktes Geständnis: Bei z.B. Erdbeben oder Hochwasser gibt es eine Notstromversorgung der Endgeräte (Solar, Brennstoffzelle, Akku-Packs, Generatoren) für einen Zeitraum von nur 72 Stunden. – Und danach regiert das Chaos?

Merke: Wir für uns und Gott für uns alle. Unsere Regierung ist nach 72 Stunden handlungsunfähig.

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22.12.2022: Reaktion auf Desinformationskampagnen

Die Bundesregierung beantwortete eine Anfrage der AfD-Fraktion. Dabei hielt sie ihre Aussagen insgesamt sehr allgemein. Im Verlauf der Antwort bestätigte die Bundesregierung allerdings den Verdacht, dass die Fakten-Checker von Correctiv finanziell von der Politik unterstützt werden.

Merke: Liest du einen Fakten-Check von Correctiv, traue ihm genau so weit, wie du der Bundesregierung traust.

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22.12.2022: Chemikalienmangel in Klärwerken

Die Bundesregierung beantwortete eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Befragt nach der resultierenden Gefahr für Abwasserbehandlung und Trinkwasserversorgung, wurde auf die Zuständigkeit der Bundesländer verwiesen. Die Bundesregierung bestätigte allerdings, dass die dort zuständigen Behörden im Ernstfall einzelne Überschreitungen der Grenzwerte (z.B. für Phosphat) im Rahmen ihres Vollzugsermessens ausnahmsweise dulden dürfen.

Merke: Es scheint einfacher zu sein, die Bevölkerung kurzfristig durch Anhebung der Grenzwerte zu gefährden, als grundlegend und bundesweit einheitlich für Abhilfe zu sorgen.

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23.12.2022: Ermittlungen wegen der Anschläge auf Pipelines

Die Bundesregierung beantwortete eine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren durchführt. Grundsätzlich gebe es zwar eine verfassungsrechtliche Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen sei allerdings wichtiger.

Merke: Ea scheint nicht im Interesse der Bundesregierung zu sein, transparent über den Ermittlungsstand zu informieren.

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