„Demokratieförderung gesetzlich verankern“ titelte der Deutsche Bundestag am 6. März 2023. Und weiter: „Mit dem Demokratiefördergesetz will die Bundesregierung Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung fördern und stärken. Dies geht aus dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ (Demokratiefördergesetz – DFördG) hervor. Kernstück des Entwurfes sei die Verankerung eines „gesetzlichen Auftrages des Bundes zur Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet im Bereich der Demokratieförderung“. Zur Begründung führt die Bundesregierung Beobachtungen an, dass Verschwörungsideologien, Desinformation und Wissenschaftsleugnung ebenso wie die Radikalisierung einzelner Gruppen immer weiter zunehmen würden.
Was steckt drin in diesem Gesetzesentwurf?
Wie üblich, ist alles sehr positiv formuliert. Da kann eigentlich jede/r nur zustimmend nicken. Wie ebenfalls üblich, ist allerdings auch alles sehr schwammig formuliert. Und so muss man genau hinschauen und sich überlegen, was zwischen den Zeilen sonst noch alles denkbar und möglich ist. Und genau das sollte man auch tun. Schließlich hat die Ampelkoalition in den letzten Monaten deutlich gezeigt, dass ihr die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes nicht nur egal sind, sondern auch, dass man sie mit der sog. „Chatkontrolle“ (dazu hier mehr »), dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) (dazu hier mehr ») und anderen Gesetzen am liebsten kontrollieren, überwachen und im eigenen Interesse steuern möchte. Ganz nebenbei können mit den angestrebten Gesetzen auch noch Menschen, die eine andere als die Regierungsmeinung haben, mundtot gemacht und ggf. sogar verhaftet, mit Bußgeld belegt und weggesperrt werden. Und damit alle Bürger und Bürgerinnen schön auf Linie bleiben, wird der öffentlich-rechliche Rundfunk mit Steuergeldern geschmiert (siehe Berliner Zeitung »).
Und ja, auch in diesem neuen Gestzentwurf stecken wieder solche Elemente drin, wenngleich sich zunächst einmal alles gut anhört. Wer würde das nicht wollen?
§ 2 „Gegenstand der Maßnahmen“ des Gesetzentwurfes:
Gegenstand der Maßnahmen nach § 1 Absatz 1 und 2 sind insbesondere
- die Stärkung und Förderung demokratischer Werte, demokratischer Kultur, demokratischen Bewusstseins, des Verständnisses von Demokratie, ihrer Funktionsweisen und ihrer Bedeutung für die Freiheit,
- die Förderung der Auseinandersetzung mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Rolle des Rechts als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen und lebendigen Demokratie,
- die Förderung des Verständnisses für politische Sachverhalte und die Stärkung der Bereitschaft zum demokratischen Engagement durch Maßnahmen der politischen Bildung,
- die Verhinderung der Entstehung jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der damit verbundenen Diskriminierungen und die Entgegnung auf diese,
- die Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt, die Anerkennung von Diversität sowie die Förderung einesrespektvollen, die Gleichwertigkeit aller Menschen anerkennenden Umgangs und der Selbstbefähigung, Selbstermächtigung und Selbstbestimmung der von Diskriminierung betroffenen Gruppen,
- die Stärkung und Förderung des Wissenstransfers, der Qualifizierung sowie der Vernetzung der Träger derMaßnahmen in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politische Bildung,
- die Stärkung überregionaler Strukturen, die betroffene Personen, Verbände und Institutionen im Umgang mit jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie damit verbundenen Diskriminierungen beraten und unterstützen,
- die Stärkung überregionaler Strukturen, die Opfer von politisch und ideologisch motivierter Gewalt sowie Betroffenen von Diskriminierung im gesamten Bundesgebiet beraten und unterstützen sowie
- die Stärkung überregionaler Strukturen, die Personen, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen, beraten und unterstützen.
Hrt sich doch prima an, oder? Dann wird es schwurbelig und man muss sich genau überlegen, was damit möglich wird. wie oben gesagt, hat die Bundesregierung als Begründung benannt, dass Verschwörungsideologien, Desinformation und Wissenschaftsleugnung ebenso wie die Radikalisierung einzelner Gruppen immer weiter zunehmen würden. Danit deutet sich ja schon eine Richtung an…
Schauen wir mal genauer hin…
§4 Förderung von Maßnahmen Dritter
(1) Der Bund fördert Maßnahmen Dritter nach diesem Gesetz, sofern sie von überregionaler Bedeutung sind und ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Nach Satz 1 können insbesondere auch auf einen längeren Zeitraum angelegte Maßnahmen gefördert werden.
- „Der Bund fördert Maßnahmen Dritter“ → Es werden Menschen, Gruppen, Organisationen mit unserem Steuergeld bezahlt.
- „sofern … ein erhebliches Bundesinteresse besteht“ → Mit dieser schwammigen Formulierung sind wir wieder am Ausgangspunkt angekommen. Hier wird Überwachung, Verfolgung und Ausgrenzung wieder möglich. Und wir bezahlen auch noch dafür…
(2) Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird durch dieses Gesetz nicht begründet. Die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- „pflichtgemäßes Ermessen“ → Das bedeutet, es gibt keine klaren Vorgaben. Wer von der Bundesregierung beauftragt wird, kann im Rahmen dieses Gesetzes weitgehend machen, was er will.
(3) Die zuständigen obersten Bundesbehörden erlassen Richtlinien für die nach diesem Gesetz geförderten Programme und vergleichbare Maßnahmen; diese regeln die näheren Einzelheiten der Förderung (Förderrichtlinien). Die Expertise von Zivilgesellschaft und Wissenschaft soll zuvor in geeigneter Form einbezogen werden.
- „Die zuständigen obersten Bundesbehörden erlassen Richtlinien für die nach diesem Gesetz geförderten Programme und vergleichbare Maßnahmen“ → Auch das ist wieder mehr als nur schwammig. Ein klarer Inhalt wird in diesem Gesetzentwurf nicht benannt. Das heißt: Ist dieses Gesetz erstmal beschlossen, kann die Bundesregierung eine „oberste Bundesbehörde“ benennen, die dem Gesetz die von der Ampelkoalition gewollten Inhalte als umzusetzende Richtlinie hinzufügt. Dieses Gesetz zu verabschieden, ist quasi so, als würde man die Katze im Sack kaufen.
- „Expertise von Zivilgesellschaft und Wissenschaft“ → Von diesen vermutlich gekauften Expertisen hatten wir in der Corona-Zeit schon genug. Da haben sie viel von unserem Geld für rausgeworfen und wie sich jetzt gerade harausstellt, war das meiste gelogen und ohne eine wirklich wissenschaftliche Grundlage.
§5 Fördervoraussetzungen
(1) Der Bund kann sowohl juristische Personen des öffentlichen Rechts als auch des privaten Rechts finanziell fördern. Die Förderung erfolgt insbesondere durch Zuwendungen. → Dass Steuergelder dafür ausgegeben werden, hatten wir ja oben schon.
(2) Juristische Personen des privaten Rechts müssen
- die Ziele des Grundgesetzes achten; sie fördern diese Ziele auch bei der Umsetzung der nach diesem Gesetz durchgeführten Maßnahmen und gewährleisten eine entsprechende Arbeit,
- von der deutschen Finanzverwaltung als steuerbegünstigt im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnunganerkannt sein, ersatzweise entweder bis zur Erlangung der Steuerbegünstigung den Nachweis der Stellungeines erfolgsversprechenden Antrags auf Anerkennung der Steuerbegünstigung erbringen oder darlegen, dass der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung grundsätzlich mit den Anforderungen der Steuerbegünstigung vereinbar ist, und
Mit „oder darlegen, dass der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung grundsätzlich mit den Anforderungen der Steuerbegünstigung vereinbar ist“ werden die vorgenannten Erfordernisse quasi wieder ausgehebelt, zumal das ja von der noch nicht benannten Bewilligungsbehörde im „pflichtmäßigen Interesse“ entschieden wird. Damit können gegebenenfalls z.B. auch bezahlte Störer in Demonstrationen eingeschleust und auch Klimakleber staatlich finanziert werden. - Gewähr für die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel bieten und zur Offenlegung der Finanzen, der Arbeitsergebnisse sowie der Maßnahmen imstande und bereit sein.
(3) Nähere Einzelheiten werden in den jeweiligen Förderrichtlinien geregelt. → Da ist sie wieder, die Katze im Sack.
Gut formuliert, ggf. aber schlecht gemeint
Wir wissen nicht, was ihr denkt. Wir sind da sehr vorsichtig geworden. Diese schönen Umschreibungen finden sich ja überall bei der Ampelkoalition. Das beste Beispiel sind die „Sondervermögen“. Wer arglos ist, denkt bei dem Wort „Vermögen“ automatisch, dass da ein Sonderposten aus dem Bundeshaushalt rausgelöst wird. So ist es aber nicht. Die sog. „Sondervermögen“ sind tatsächlich „Sonderschulden“, also Kredite, die am Bundeshaushalt vorbei in Höhe von Hunderten Milliarden Euro zusätzlich aufgenommen werden. Die Tilgung dafür beginnt erst am Ende dieses Jahrzehnts. Unsere Kinder und Enkel werden dafür zahlen.
Aktuell hat der Bundesrat bemängelt, dass der Gesetzentwurf keine Beteiligung der Bundesländer vorsieht. Da wird wohl nachgebessert werden. Inhaltlich hat der Bundesrat aber wohl keine Kritik geäußert. Die Länder sind bereit, die Katze im Sack zu kaufen und erhoffen sich vermutlich, dass sie ihre eigenen Interessen dort auch noch hineinbringen können, wenn sie eigene „Bewilligungsbehörden“ benennen können.
Wollen wir uns wirklich alle gängeln und überwachen lassen?
Von uns kommt ein ganz klares NEIN! Wir zeigen der Politik die rote Karte!
Steht auf und lauft bei uns mit!
Jeden Montag um 18.00 Uhr und jeden Samstag um 15.00 Uhr.
Treffpunkt ist immer der Exerzierplatz in Kiel.
Beitragsbild: Kunst trifft Demokratie: „Ohne Volksabstimmung ist alles Banane“ | Der als „Bananensprayer“ bekannte Künstler Thomas Baumgärtel hat am 3. Februar 2018 u.a. dem Bundestag und dem Brandenburger Tor sein 4 mal 5 Meter großes Riesenplakat mit der Aufschrift „Ohne Volksabstimmung ist alles Banane“ vollendet. Er forderte, dass die Bevölkerung selbst mitbestimmen kann. | ©Jan Hagelstein via Flickr | Lizenz: CC BY-SA 2.0 |