Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Erhöhung des jährlichen Gesamtvolumens staatlicher Mittel für die Finanzierung politischer Parteien auf 190 Millionen Euro mit Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und damit nichtig ist.
FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE waren gemeinsam gegen die Selbstbedienungsmentalität der GroKo vorgegangen
Mit ihrem Normenkontrollantrag wenden sich 216 Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages aus den Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (PartGuaÄndG 2018), durch den das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen politischen Parteien im Wege der staatlichen Teilfinanzierung höchstens ausgezahlt werden darf (sogenannte „absolute Obergrenze“), für die im Jahr 2019 vorzunehmende Festsetzung auf 190 Millionen Euro angehoben wurde.
Die angegriffene Norm verfehlt die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die staatliche Parteienfinanzierung. Sie verstößt gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien, weil der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend dargelegt hat, dass der zusätzliche, aus eigenen Mitteln nicht aufzubringende Finanzbedarf der politischen Parteien eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung um knapp 25 Millionen Euro erfordert.
Die Karlsruher Richter haben daher entschieden, dass die 2018 von Union und SPD im Eil-Verfahren beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um jährlich 25 Millionen Euro verfassungswidrig ist – vor allem wegen der laxen Gesetzesbegründung. BdSt-Präsident Reiner Holznagel bringt die heikle Situation auf den Punkt: „Zuletzt haben die Parteien 205 Millionen Euro aus der Staatskasse erhalten. Weil hier vor allem die Bundestags-Parteien profitieren, sind Entscheidungen des Gesetzgebers zum Umfang der staatlichen Parteienfinanzierung immer Entscheidungen in eigener Sache. Gerade deshalb ist ein Höchstmaß an Rechenschaft und Transparenz zwingend, um nicht den Eindruck der Selbstbedienung aufkommen zu lassen. Doch genau diesen Eindruck haben Union und SPD damals erzeugt – jetzt sollte er schnell korrigiert werden!“
Als Bürger und Bürgerinnen, die immer wieder aufs Neue von der Bundesregierung vera***** werden, dürfen wir uns nun fragen, ob jetzt Gesetze und Begründungen angepasst werden oder ob die Parteien tatsächlich Geld zurückzahlen werden, dass sie sich zu viel genehmigt haben…
Quellen:
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht, 24.011.2023
Pressemitteilung Bund der Deutschen Steuerzahler, 24.01.2023