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ACHTUNG Beamte und Arbeitnehmer: Die Denunzianten sind da!

Am 11. Februar 2023 haben wir mit dem Titel „ACHTUNG Beamte und Arbeitnehmer: Die Denunzianten kommen!“ darauf hingewiesen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz in Planung ist.

Am 2. Juli ist das Gesetz nunmehr still und leise sowie auch ohne öffentlichen Widerstand in Kraft getreten. Es ist ein Gesetz, dass zum einen Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern dazu verpflichtet, Meldestellen einzurichten und zum anderen auch den Weg für externe, öffentliche Meldestellen bahnt. Gemeldet werden sollen vermeintliche Straftaten, also die Personen, die in einem Unternehmen „goldene Löffel“ klauen oder aber auch ein ganzes Unternehmen, wenn es unlautere Dinge tut. Der Meldende bleibt dabei geschützt und wird nur unter besonderen Voraussetzungen bekanntgegeben und der, der gemeldet wurde, hat gegebenenfalls die A****karte gezogen.

Um solche Meldungen geht es:

§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für die Meldung (§ 3 Absatz 4) und die Offenlegung (§ 3 Absatz 5) von Informationen über

  1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
    • a) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, …
    • b) mit Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität,
    • c) mit Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, …
    • …. usw. usw. … bis t)
  4. Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte,
  5. Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt,
  6. Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen,
  7. Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft,
  8. Verstöße gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Verstöße gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Rechtsvorschriften,
  9. Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1),
  10. Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

(2) Dieses Gesetz gilt außerdem für die Meldung und Offenlegung von Informationen über

  1. Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und
  2. Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einschließlich über Absatz 1 Nummer 8 hinausgehender Vorschriften der Europäischen Union über Wettbewerb und staatliche Beihilfen.
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)

Und dann noch Gesinnungsschnüffelei…

Der Punkt 10 „Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen“ ist weit auslegbar und beinhaltet das, was im Allgemeinen als „Gesinnungsschnüffelei“ bezeichnet wird. Wenn Verbeamtete künftig z.B. im Kreis der Kollegen über Habecks Heizungstauschgesetz oder über Frühsexualisierung in der Kindertagesstätte ihrer Kinder schimpfen, kann das für sie schon nach hinten losgehen. Jegliche Kritik an der Bundesregierung kann zum Verlust des Beamtenstatus und so auch zum Verlust des Jobs führen.

Da fühle ich mich gleich wieder an die prophetischen Worte der DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley erinnert.

Selbst die Mainstream-Presse berichtet

Es ist selten geworden, dass die herkömmliche Presse die Regierung kritisiert, obwohl das kritische Hinterfragen meinem Empfinden nach eigentliche Aufgabe von Presse und Medien sind.

Anlässlich des Hinweisgeberschutzgesetzes hat sich dann aber tatsächlich die „Welt“ verhalten zu Wort gemeldet. Ich sage „verhalten“, weil der Mut zu einem echten Artikel wohl nicht gereicht hat. Immerhin wurde es aber als Kommentar von Hubertus Knabe veröffentlicht, wobei ein Großteil des Beitrags sich hinter der Bezahlschranke versteckt. Der Titel: „Die Rückkehr des Denunziantentums“.

Und es kommt da noch mehr auf uns zu

Man muss sich fragen, wie lange man in unserem Land noch von Meinungsfreiheit reden kann, denn aktuell ist da noch einiges auf dem Weg:

1. Der Digital Services Act

Der Digital Services Act tritt heute, am 25. August 2023, bei uns in Deutschland in Kraft. Dienste wie Google, Play Store, Apples App Store, Zalando, Wikipedia, X-Twitter, Telegram, Facebook und YouTube müssen ab sofort die neuen Regeln einhalten. Unterm Strich bedeutet das, was nicht regierungskonform zu sein scheint und gemeldet wird, verschwindet für uns aus dem Internet. Unsere Beiträge werden dann gelöscht, unsere Nutzerkonten werden gesperrt.

Der Digital Services Act (DSA) ist ein neues Regelwerk, das die großen Internetplattformen wie Facebook oder YouTube dazu verpflichtet, mehr gegen die Verbreitung illegaler Inhalte und andere gesellschaftliche Risiken zu tun, die ihre Dienste in der EU zur Folge haben. Wenn sie dagegen verstoßen, drohen ihnen Bußgelder in Milliardenhöhe. Zusammen mit dem Digital Markets Act, dem Schwestergesetz zum DSA, legt es umfassende Bestimmungen fest, die in der der ganzen EU gelten und möglicherweise einen globalen Standard für die Plattformregulierung setzen werden.

AlgorithmWatch: „Ein Leitfaden zum Digital Services Act: Das neue EU-Gesetz soll den großen Tech-Konzernen Zügel anlegen“, 21.09.2022

2. Das Chatkontrolle-Gesetz

Das Chatkontrolle-Gesetz ist umstritten, denn die EU-Staaten wollen Internet-Dienste verpflichten, auch in verschlüsselten Inhalten nach Straftaten zu suchen. Private Mitteilungen der Bürger und Bürgerinnen sollen selbst in ihren privaten und Ende-zu-Ende-verschlüsselten Umgebungen mitgelesen werden, egal ob die Mitteilung via WhatsApp, Threema oder auch nur per Mail verschickt wurde. Auch hierüber haben wir bereits berichtet.

3. Das Demokratiefördergesetz

Mit vollem Namen heißt das Demokratiefördergesetz „Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“. Wer zu den kritischen Lesern und Freigeistern gehört, bekommt vollautomatisch eine Idee, was unsere Bundesregierung sich unter den Begriffen „Vielfaltgestaltung“, „Extremismusprävention“ und „politischer Bildung“ vorstellt.

Und tatsächlich sollen hier öffentliche und politische Institutionen gefördert werden – mit unserem Steuergeld, wovon denn auch sonst – um den Bürgern und Bürgerinnen beizubringen, wie diese Dinge zu denken und zu leben sind. Am besten lest ihr das einfach direkt bei der Bundesregierung….


Links:
Hinweisgeberschutzgesetz | https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html
Beitrag in der Welt | https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus246958058/Deutsche-Meldestellen-Die-Rueckkehr-des-Denunziantentums.html
Gesetzentwurf Demokratiefördergesetz | https://dserver.bundestag.de/btd/20/058/2005823.pdf

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