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Bauernverband will Landwirtschaft und Klimaschutz als Staatsziele

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat ein Rechtsgutachten zur Einbeziehung von Landwirtschaft und Klimaschutz in die Staatsziele nach Artikel 20a des Grundgesetzes vorgelegt. Das Gutachten wurde erstellt von Professor José Martinez, Universität Göttingen. Es leitet her, warum eine Ergänzung der bisherigen Staatsziele für Umwelt und Tierschutz geboten ist. Der DBV hatte im April 2021 im Rahmen seines Zukunftskonzeptes einen solchen Vorschlag unterbreitet, der mit dem Rechtsgutachten nun weiter vertieft wurde.

Dazu unterstreicht Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes: „Wir brauchen eine Verständigung darüber, dass eine starke heimische Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit zusammengehören. Umwelt- und Klimaschutz müssen bei politischen Entscheidungen in die Agrarpolitik integriert werden. Von einer Grundgesetzänderung erhoffen wir uns nicht nur einen neuen gesellschaftlichen Konsens, die Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes sind auch wichtig für Güterabwägungen der Gerichte. Unser Vorschlag umfasst neben der Ernährungssicherung ausdrücklich auch den Klimaschutz.“

Professor José Martinez erläutert die Argumentation des Rechtsgutachtens: „Ernährungssicherheit durch eine nachhaltige heimische Agrarstruktur und Klimaschutz sind überragend wichtige Gemeinwohlinteressen. Sie haben im Grundgesetz derzeit zu wenig Gewicht. Die Ernährungssicherheit ist bisher lediglich als optionale Staatsaufgabe definiert. Wie sie umgesetzt werden soll, wird zudem nicht weiter konkretisiert. Der Klimaschutz ist unvollständig in der Staatszielbestimmung „Umwelt“ in Art. 20a GG enthalten. Erforderlich ist daher eine Aufwertung des Gemeinwohlinteresses der „Ernährungssicherheit durch eine nachhaltige heimische Agrarstruktur“ zu einer objektiv verbindlichen Staatszielbestimmung. Dem Gemeinwohlinteresse „Klimaschutz“ muss durch ein verfassungsrechtlich zwingendes Monitoring-Verfahren die erforderliche Durchsetzungskraft verliehen werden. Beide vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetztes berücksichtigen dabei den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.“

Das Rechtsgutachten „Eine zeitgemäße Berücksichtigung der Landwirtschaft und des Klimaschutzes im Grundgesetz“ von Professor José Martinez, Universität Göttingen, ist hier zum Download verfügbar: https://bit.ly/3R2oO9E.

Die Vorstellung des Rechtsgutachtens im DBV-Forum Ernährungssicherheit können Sie hier im Live-Mitschnitt anschauen: https://bit.ly/4007kyY.

Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes, 24.01.2023


Was ist mit gemeint?

Laut Deutschem Komitee Katastrophenvorsorge e.V. (DKKV) wird von Ernährungssicherheit gesprochen, wenn alle Menschen jederzeit auf eine ausreichende, gesunde als auch nahrhafte Nahrung zugreifen können, die ihren Nährstoffbedarf deckt und den Essgewohnheiten entspricht. Um dies zu gewährleisten, müssen die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Physische Verfügbarkeit (ausreichendes Angebot an Nahrungsmitteln)
  • Wirtschaftlicher und physischer Zugang (setzt ausreichende Einkommen, stabile Märkte und erschwingliche Preise voraus)
  • Versorgung mit Trinkwasser, Abwasserreinigung und Gesundheitsversorgung
  • Stabilität in Bezug auf den Zugang zu Nahrungsmitteln (auf kurze, mittlere und lange Sicht)

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