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Das Sparen beginnt dort, wo Menschen krank werden

Die Bundesregierung will die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen. Im ambulanten Bereich sollen dafür im kommenden Jahr rund 2,7 Milliarden Euro eingespart werden. Das klingt zunächst nach einer Zahl aus dem Bundeshaushalt. Tatsächlich geht es um etwas sehr Konkretes: um die Behandlung von Menschen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen berechnet, was die geplanten Kürzungen für die Arztpraxen bedeuten würden. Das Ergebnis ist bemerkenswert:

Rund 46 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr wären künftig nicht mehr finanziert.

Ein „Behandlungsfall“ bezeichnet dabei einen Patienten bei einem bestimmten Arzt innerhalb eines Quartals – unabhängig davon, ob er diesen Arzt einmal oder mehrfach aufsucht. Diese Größenordnung zeigt, was die Budgetbegrenzung praktisch bedeutet: Die bisherige Menge an ambulanter Versorgung kann mit dem vorgesehenen Geld nicht aufrechterhalten werden.

Das ist schlimm, denn auch heute wartet man teils monatelang auf einen Termin beim Facharzt.

Was bedeutet das für den Hausarzt?

Allein für Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten errechnet die KBV rund 4,15 Millionen weniger finanzierte Behandlungsfälle pro Jahr.

Ärzte können nicht dauerhaft Leistungen erbringen, für die sie keine Vergütung erhalten. Die KBV bringt es auf die einfache Formel:

„Keine Leistung ohne Vergütung.“

Das ist keine Drohung. Es ist eine betriebswirtschaftliche Realität. Eine Arztpraxis muss Personal bezahlen, Miete, Energie, IT, Versicherungen und Verwaltungskosten. Wenn die Einnahmen sinken, muss sie reagieren.

Das kann bedeuten: weniger Personal, weniger Sprechstunden, weniger Neupatienten, weniger offene Sprechstunden oder schlicht weniger Termine.

Und was macht der Patient?

Der Patient hat ein Problem: Er kann seine Krankheit nicht einfach wegkürzen. Wenn der Hausarzt keinen Termin mehr anbieten kann, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Man wartet.
  • Man sucht einen anderen Arzt.
  • Man geht zum Bereitschaftsdienst.
  • Man geht in die Notaufnahme.
  • Oder man geht zunächst überhaupt nicht zum Arzt.

Das verlagert die Versorgung und kann die Kosten teils auch deutlich verteuern. Denn eine Erkrankung, die heute ambulant mit vergleichsweise geringem Aufwand behandelt werden könnte, kann morgen eine wesentlich aufwendigere Behandlung erforderlich machen.

Genau hier liegt der möglicherweise größte Denkfehler der Sparrechnung, denn eine eingesparte ambulante Behandlung ist nicht automatisch eine eingesparte Gesundheitsausgabe.

Und wenn Arztpraxen als Reaktion auf die Reform Personal abbauen oder Standorte aufgeben, wird die Versorgung zudem auch strukturell noch deutlich schlechter.

Die KBV bezeichnet das Gesetz als Sparprogramm zulasten von Versorgung und Versicherten. Und genauso das es auch!

So ein Spargesetz kann nur von Menschen gefeiert und auf den Weg gebracht werden, die sich außerhalb der Solidargemeinschaft bewegen und die sich dank eines guten Einkommens mit Privatärzten umgeben können. Für den „kleinen“ Bürger ist das wie ein Schlag ins Gesicht.

Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 beschlossen!

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